Ausleihbedingungen

Die Gemeinde Doren ist im Besitz eine Citroen C-Zero (Elektroauto) mit dem amtlichen Kennzeichen
B 377 FK und vermietet dieses Kraftfahrzeug zu folgenden Bedingungen:

1. Jede(r) Dorener Bürger der im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, hat die Möglichkeit das Fahrzeug beim Gemeindeamt tage- oder halbtageweise zu mieten.

2. Die Kosten für die Benützung des Fahrzeuges sind in beiliegender Liste angeführt. Sämtliche Kosten, die mit der Benützung des Fahrzeuges verbunden sind, sind im Preis inkludiert.

3. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Sollte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, der auf Selbstverschulden des Fahrzeuglenkers zurückzuführen ist, so hat der Fahrzeuglenker einen Selbstbehalt von 300 Euro zu entrichten. Jeder auftretende Schaden ist umgehend zu melden.

4. Der Fahrzeugmieter ist verantwortlich für die zeitgerechte Abgabe des Mietautos.

5. Reservierungen können ausschließlich im Gemeindeamt vorgenommen werden.

6. Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Es ist dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug wieder in gereinigtem Zustand zurückgegeben wird. Sollte bei Rückgabe des Mietautos eine besonders arge Verschmutzung vorliegen, so behält sich die Vermieterin vor, die dadurch entstandenen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

7. Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen verwendet werden, die für den Personenverkehr zugelassen sind.

8. Für Strafmandate haftet der Fahrzeuglenker.

9. Der km-Stand ist bei Antritt der Fahrt vom Mieter zu kontrollieren und im Fahrtenblatt einzutragen, dasselbe gilt am Ende der Fahrt.

10. Der Mieter hat das Fahrzeug nach Ende der Fahrt auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen, abzuschließen, an die Stromtankstelle anzuschließen und den Fahrzeugschlüssel während der Amtszeiten beim Gemeindeamt oder in der Raiffeisenbank oder nach Dienstschluss in die dafür vorgesehene Schlüsselbox (Gemeindebriefkasten) zu geben.