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Aushängezeitraum: 01.07.2026 - 29.07.2026
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Doren hat am 19.01.2026 die Verordnung über einen räumlichen Entwicklungsplan samt Anlagen 1 und 2 (Textteil und Planteil vom 04.12.2025, Zl do22/2025) beschlossen.Mit Bescheid vom 22.06.2026 (Zahl: VIIa-OR.200_19.01-2//-3) wurde gemäß § 11 Abs. 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 4/2019, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Doren am 19.01.2026 beschlossene Verordnung über einen räumlichen Entwicklungsplan samt Anlagen 1 und 2 (Textteil und Planteil vom 04.12.2025, Zl do22/2025) aufsichtsbehördlich genehmigt.Verordnung - Räumlicher EntwicklungsplanAnlage 2 - Verordnungstext Räumlicher EntwicklungsplanAnlage 1 - ZielplanErläuterungsbericht - Räumlicher Entwicklungsplan
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