Kundmachung - Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Doren

Aushängezeitraum: 01.07.2026 - 29.07.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Doren hat am 19.01.2026 die Verordnung über einen räumlichen Entwicklungsplan samt Anlagen 1 und 2 (Textteil und Planteil vom 04.12.2025, Zl do22/2025) beschlossen.

Mit Bescheid vom 22.06.2026 (Zahl: VIIa-OR.200_19.01-2//-3) wurde gemäß § 11 Abs. 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 4/2019, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Doren am 19.01.2026 beschlossene Verordnung über einen räumlichen Entwicklungsplan samt Anlagen 1 und 2 (Textteil und Planteil vom 04.12.2025, Zl do22/2025) aufsichtsbehördlich genehmigt.

Verordnung - Räumlicher Entwicklungsplan
Anlage 2 - Verordnungstext Räumlicher Entwicklungsplan
Anlage 1 - Zielplan
Erläuterungsbericht - Räumlicher Entwicklungsplan