Energieförderungen in der Energieregion Vorderwald

1. Entsiegelungsförderung

Um Boden zu befestigen, gibt es vielfältige Möglichkeiten abseits der kompletten Versiegelung. Die Energieförderung 2025 soll ein stärkeres Bewusstsein für diese Alternativen fördern und gleichzeitig den Rückbau bereits versiegelter Flächen unterstützen. Hier können beispielsweise Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies oder eine naturnahe Begrünung zum Einsatz kommen. Entsiegelte Flächen können ihre ursprünglichen Bodenfunktionen aufs Neue übernehmen: sie werden wieder Versickerungs- und Retentionsfläche für Regenwasser, Schadstofffilter, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und mit einem ausgeglichenen Mikroklima angenehmer Aufenthaltsraum für Menschen.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
→ Die zu fördernde Fläche ist vollständig versiegelt (z.B. Asphalt oder verfugte Pflasterfläche). Voraussetzung für eine Förderausschüttung ist eine möglichst naturnahe Umgestaltung der Fläche.
→ Pro Grundstück können einmalig maximal 30 Quadratmeter unterstützt werden. Bei größeren Entsiegelungsvorhaben bitte um Rücksprache mit der Gemeinde. Pro Eigentümer kann ebenfalls nur einmalig eine Fläche von 30 Quadratmetern gefördert werden.
→ Die geförderte Fläche muss für mindestens 5 Jahre im entsiegelten Zustand bleiben.
→ Gelungene Beispiele für Entsiegelungen sollen vor den Vorhang geholt werden. Die Fördernehmer*innen können von der Energieregion Vorderwald für einen kurzen Erfahrungsaustausch kontaktiert werden. Die eingereichten Vorher-Nachher-Fotos dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, außer der/die Förderwerber*in widerspricht aktiv.

Wer kann die Unterstützung beantragen:
Grundeigentümer*innen

Höhe der Förderung:
€ 30, - pro Quadratmeter

Laufzeit der Förderung:
01.01.2025 bis 31.12.2025

Ablauf:
→ Fotografische Bestandsaufnahme vor und nach der Entsiegelung durch den/die Grundeigentümer*in (jeweils mit Abmessungen für die Errechnung der Quadratmeteranzahl)
→ Die Foto-Nachweise werden nach der Entsiegelung formlos bei der Gemeinde eingereicht. Die geförderten Flächen dürfen von Gemeindemitarbeiter*innen vor Ort besichtigt werden.
→ Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag bar oder in Gutscheinen ausbezahlt bzw. überwiesen.

2. Förderung von Fahrradanhängern und Lastenräder

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz fürs Auto unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdienste.

Kosten und Finanzierung:
→ Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads
     Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro, Lastenanhänger mit max. 80,- Euro
→ Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von Einkaufs-Gutscheinen der jeweiligen Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.

Voraussetzungen:
→ Kauf bei einem niedergelassenen regionalen Fachhändler
→ Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.
→ Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

Für (Elektro-) Transportfahrräder gibt es attraktive Bundesförderungen (Förderzeiträume beachten). Weitere Infos: https://www.umweltfoerderung.at


3. Förderung des „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende in Doren

Die Gemeinde Doren unterstützt die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. 

Wer kann die Unterstützung beantragen:
Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, o.ä.).

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen: 
→ Die Förderung gilt für Studierende bis zum 26. Lebensjahr (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend). Neben dem KlimaTicket Österreich Jugend werden auch Klimatickets für einzelne Bundesländer (z.B. Tirol) gefördert. Das Klimaticket Vorarlberg wird nicht gefördert.
→ Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, die die Förderung ausbezahlt; der Wohnsitz muss für die Gültigkeitsdauer des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden; mit der Förderung stimmt der Förderwerber zu, dass Gemeindemitarbeiter*innen den Meldestatus zur Überprüfung – auch rückwirkend – einsehen dürfen. 
→ Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. des Unternehmens/Arbeitgebers beziehen.
→ Für den Bezug der Förderung ist eine aktuelle Studienbestätigung und Meldebestätigung nachzuweisen.
→ Pro Person wird max. 1 Ticket gefördert. Zu Unrecht bezogene Förderungen werden zurückverlangt.

Höhe der Förderung: 
Die Gemeinden fördern den Kauf des KlimaTickets Österreich bzw. eines Bundeslands (außer Vorarlberg) mit 50 % des Kaufpreises. Bei Bezug der Förderung ist es nicht möglich, das Ticket vor Ablauffrist zu stornieren. 

Ablauf: 
→ Antragstellende kommen mit den oben genannten Nachweisen und dem KlimaTicket zum Gemeindeamt. 
→ Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag bar ausbezahlt. 

Dauer:
- 01.01.2025 bis 31.12.2025


Infoblatt Energieförderung 2025 Entsiegelung und Fahrradanhänger

Einreichformular Entsiegelung herunterladen (0.17 MB)
(Das Einreichformular kann auch im Gemeindeamt angefordert bzw. abgeholt werden.)

Deckelung der Energieförderungen 2025: max. 2,- Euro/Einwohner/Jahr
First come, first serve: die Förderungen werden nach Eintreffen der Anträge vergeben, bis der Fördertopf je Gemeinde erschöpft ist; es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen.

17.04.2025