Aufgrund ihrer Erklärung zur Tourismusgemeinde ist die Gemeinde Doren ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Abgabepflichtig sind daher jedenfalls die betrieblichen Einkünfte, daneben aber auch Umsätze aus der Vermietung bzw Verpachtung von Wohnraum und von Geschäftsräumlichkeiten sowie von Garagen. Das gilt neben Umsätzen aus der gewerblichen Beherbergung von Gästen auch für solche aus der Privatzimmervermietung sowie aus der Vermietung von Ferienwohnungen. Von der Entrichtung eines Beitrags ausgenommen sind lediglich Umsätze aus der Vermietung von Wohnraum (nicht von Garagen) zu dauerhaften Wohnzwecken.
Kosten und Berechnung
Die Hebesätze des Tourismusbeitrages werden jedes Jahr in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen. Diese sind in der Gebührenverordnung (Doren 2025) aufgelistet.
Die Berechnung und Übermittlung des Tourismusbeitrages kann über folgendes Formular erfolgen:
Link zum Tourismusgesetz: Rechtsvorschrift für Tourismusgesetz
Link zur Abgabegruppeverordnung: Rechtsvorschrift für Abgabegruppenverordnung