Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Gehwegen

21.03.2025 14:45

Bäume und Sträucher zurückschneiden

In der Gemeinde Doren bestehen vielfach Grünflächen, ansprechende und gepflegte Garten- und Grüngestaltungen. In den Straßenraum (dazu zählen auch die Gehsteige und -wege) hineinwachsende Sträucher und Bäume sowie weit herabhängende Äste behindern ganz besonders bei Regenwetter Fußgänger und Radfahrer und zwingen diese zum Ausweichen auf die Fahrbahn und gefährden dadurch zusätzlich diese schwächeren Verkehrsteilnehmer. Durch diese Problematik kann auch den Kraftfahrern die Sicht verstellt werden, so dass es zu gefährlichen Situationen für jedermann kommen kann. Gefährliche Situationen ergeben sich auch aus den straßennahen Hecken und Sträuchern, die vielfach die Sicht auf und für Kinder so verstellen, dass diese nicht oder nur erschwert, wahrgenommen werden können. Daher sollten diese Hecken regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Die Gemeinde Doren weist daher auf die im § 91 der Straßenverkehrsordnung normierte Pflicht hin, dass „die Behörde den Grundeigentümer aufzufordern hat, Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benutzbarkeit der Straßen einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.“ Auch im § 38 des Vlbg. Straßengesetzes ist festgehalten, dass die Behörde an öffentlichen Straßen die Beseitigung oder das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern verfügen kann, wenn diese geeignet sind, die Benützung der Straße zu beeinträchtigen. Zu den Straßen zählen neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und die Geh- und Radwege.

Somit ist diesen rechtlichen Vorgaben klar zu entnehmen, dass die Pflege und Wartung eine Angelegenheit des jeweiligen Grundeigentümers ist, der auch die entsprechenden Kosten für den Rückschnitt und die Pflege sowie Wartung der Bäume und Sträucher zu tragen hat. Dies gilt nicht nur in den Sommermonaten, sondern auch in der kalten Jahreszeit.  

Die Gemeinde Doren ersucht deshalb die betroffenen Grundeigentümer umgehend und jeweils bei Bedarf Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, damit der Straßenerhalter nicht gezwungen ist, gegen Verrechnung der anfallenden Kosten diesen Rückschnitt vorzunehmen. Im Interesse der Verkehrssicherheit ersuchen wir um Kenntnisnahme und Ausführung.

Der Bürgermeister

21.03.2025